Bekanntmachung Kirchenvorstandswahl und Gemeindeteammitglieder

Ergebnisse

Kirchenvorstandswahl

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Auch in allen Kirchen liegt die Bekanntmachung aus.

Gemäß §24 VwOBG kann jede/r Wahlberechtigte und jede/r Gewählte die Wahl anfechten.

Die Wahlanfechtung ist schriftlich bei dem Wahlvorstand bis zum 15. Dezember 2024 einzureichen.

Ernennung Gemeindeteammitglieder

Dekret zur Ernennung von Personen zu Gemeindebeauftragten unserer Pfarrei entnehmen Sie bitte dem Auszug aus dem Kirchenblatt Nr. 10 vom 29. November 2024.

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