Kirchenvorstandswahl 2024 - Bekanntmachung

Ergebnis der Kirchenvorstandswahl

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Auch in allen Kirchen liegt die Bekanntmachung aus.

Gemäß §24 VwOBG kann jede/r Wahlberechtigte und jede/r Gewählte die Wahl anfechten.

Die Wahlanfechtung ist schriftlich bei dem Wahlvorstand bis zum 15. Dezember 2024 einzureichen.

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